GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Gesetzgebung
Gesetzesdekret Nr. 50 vom 18. April 2016
Umsetzung der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU über die Vergabe von Konzessionen, öffentlichen Aufträgen und die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und der Postdienste sowie über die Neuordnung der bestehenden Vorschriften für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.