Wie wird die SOA-Zertifizierung erhalten?

FINDEN SIE DAS NÄCHSTGELEGENE BÜRO, UM EINE SOA-BESCHEINIGUNG ZU BEANTRAGEN

Allgemeine Anforderungen
Art. 18 Absatz 1 des Anhangs II.12 des Gesetzesdekrets 36/2023

  • Eintragung in das Unternehmensregister und keine Konkursverfahren (Konkurs, Gläubigervergleiche usw.).
  • Ordnungsmäßigkeit und Abwesenheit schwerwiegender Verstöße bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit (Abwesenheit schwerwiegender Fehler bei der Ausführung öffentlicher Arbeiten, steuerlicher Unregelmäßigkeiten, falscher Erklärungen, schwerwiegender Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften, Abwesenheit von Disqualifizierungssanktionen usw.).
  • Keine vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Erklärungen abgegeben.
  • Regelmäßigkeit im Sinne der Vorschrift über das Recht auf Arbeit für behinderte Menschen.
  • Ordnungsmäßigkeit (Einziges Dokument über die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge).
  • Keine Verurteilungen oder Verboten.
  • Kein Verstoß gegen das Verbot der treuhänderischen Eintragung, bezogen auf die Gesellschaft.
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Besondere Anforderungen
Art. 18 Absatz 5 des Anhangs II.12 des Gesetzesdekrets 36/2023

WIRTSCHAFTLICHE KAPAZITÄT, AUSRÜSTUNG UND PERSONAL

  • Geeignete Bankreferenzen.
  • Der Umsatz an Arbeiten entspricht 100 % der Beträge der erforderlichen Klassifizierungen in den verschiedenen Kategorien.
  • Positives Eigenkapital auf der Grundlage des letzten hinterlegten Jahresabschlusses nur für Unternehmen, die zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind.
  • Geeignete technische Ausrüstung, die nicht weniger als 2 % des Umsatzes der Arbeiten ausmacht (eigene, geleaste oder gemietete Ausrüstung).
  • Der Wert der gemieteten Ausrüstung darf 60% des Gesamtwerts nicht überschreiten.
  • Angemessener durchschnittlicher jährlicher Personalbestand, nachgewiesen durch die Gesamtkosten für Angestellte in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzes des Werks, wovon 40 % Arbeiter sein müssen; alternativ: Kosten für unbefristet eingestelltes Personal in Höhe von mindestens 10 % des Umsatzes des Werks, wovon 80 % Hochschulabsolventen oder qualifiziertes technisches Personal sein müssen.
  • Im Falle von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ist es möglich, die “konventionelle INAIL-Vergütung” zu verwenden.

TECHNISCHE KAPAZITÄT UND TECHNISCHER LEITER

  • Geeignete technische Leitung.
  • Ausführung von Arbeiten in den einzelnen geforderten Kategorien zu einem Betrag, der mindestens 90 % der geforderten Einstufung entspricht.
  • Leitende Arbeiten: Ausführung von einem Auftrag oder alternativ zwei Aufträgen oder alternativ drei Aufträgen in jeder geforderten Kategorie für einen Betrag, der 40 % (1 Auftrag), 55 % (2 Aufträge) bzw. 65 % (3 Aufträge) der geforderten Einstufung entspricht.
  • Besondere Anforderungen für bestimmte Kategorien (z. B: OG2, OS2, OS25, OG11…)

QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG

  • Um sich für eine Einstufung gleich oder höher als III -Euro 1.033.000,00 zu qualifizieren, müssen die Unternehmen über eine Zertifizierung ihres Qualitätssystems verfügen.
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