Artikel 10-bis des DL 21/2022 sieht vor, dass Unternehmen, die Arbeiten mit einem Wert von mehr als 516.000 Euro ausführen und die 110%ige Förderung in Anspruch nehmen, eine SOA-Zertifizierung erhalten müssen.
Ab dem 1. Januar und bis zum 30. Juni 2023 müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie einen Qualifizierungsvertrag mit einer der in Italien zugelassenen SOA abgeschlossen haben.
Am Ende der Übergangsphase, ab dem 1. Juli 2023, wird die Ausführung der Arbeiten zum Zwecke der Anerkennung der Steuervergünstigungen ausschließlich Unternehmen übertragen, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Besitz des SOA-Zertifikats sind.