Die offizielle OG1‑Beschreibung definiert die Kategorie als Bau, Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden, die für unmittelbare oder mittelbare menschliche Nutzung bestimmt sind – einschließlich aller tragenden Strukturen, elektromechanischen, elektrischen, telefonischen und elektronischen Anlagen sowie sämtlicher Ausführungs‑ und Ausbauarbeiten. In der Praxis umfasst OG1 nahezu alle üblichen Hochbauarbeiten: Wohngebäude, Büros, Schulen, Krankenhäuser, Industrieanlagen, Bahnhöfe, Parkhäuser und ähnliche Strukturen, samt aller verbundenen und ergänzenden Arbeiten.

Deklaratorischer Text (amtliche Formulierung):
Diese Kategorie betrifft die Errichtung, Instandhaltung oder Erneuerung von Bauwerken, die für direkte oder indirekte menschliche Tätigkeiten erforderlich sind, vollständig ausgestattet mit tragenden Bauteilen, elektromechanischen, elektrischen, telefonischen und elektronischen Systemen sowie allen Arten von Ausbauelementen und sämtlichen damit verbundenen, ergänzenden oder Zubehörarbeiten. Sie umfasst beispielsweise Wohngebäude, Gefängnisse, Schulen, Kasernen, Büros, Theater, Stadien, Industriegebäude, Parkstrukturen, Bahn‑ und U‑Bahnstationen, Flughafengebäude sowie spezielle Stahlbetonbauwerke – ob konventionell oder vorgespannt – wie Schalen, Kuppeln, Hochbehälter, Silos und Hochhäuser mit komplexen statischen Anforderungen.