Ab dem 1. April 2023 soll der neue Vergabekodex in Kraft treten. Der neue Kodex sieht zwei wichtige Grundsätze vor:
- der “Grundsatz des Ergebnisses”, der als das vorrangige öffentliche Interesse des Kodex selbst verstanden wird und die Vergabe des Auftrags und seine Ausführung mit der größtmöglichen Pünktlichkeit und dem besten Verhältnis zwischen Qualität und Preis unter Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Transparenz und des Wettbewerbs betrifft;
- der “Grundsatz des Vertrauens” in das rechtmäßige, transparente und korrekte Handeln der öffentlichen Verwaltung, ihrer Beamten und der Wirtschaftsteilnehmer.
Um den Unternehmen die Arbeit zu erleichtern, wird die Aufnahme einer Preisänderungsklausel für den Fall vorgesehen, dass die Kostenänderung den Schwellenwert von 5 % der Baukosten übersteigt, wobei 80 % der höheren Belastung zugunsten des Unternehmens anerkannt werden.