Wie erhält man die dreijährliche Überprüfung?

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Dreijährliche Überprüfung
Art. 17 des Schemas II.12 der Gesetzesverordnung 36/2023

Innerhalb des dritten Jahres nach Ausstellung der Zertifizierung müssen die Unternehmen die Aufrechterhaltung der allgemeinen und strukturellen Kapazitätsanforderungen durch eine dreijährliche Überprüfung (auch als „Revision“ bezeichnet) nachweisen. In dem Zeitraum zwischen 90 Tagen vor und dem Ablauf der drei Jahre muss das Unternehmen die SOA, die die ursprüngliche Bescheinigung ausgestellt hat, auffordern zu überprüfen, ob es die Zertifizierungungsanforderungen einhält.

Allgemeine Anforderungen
Art. 17 Absatz 5 des Anhangs II.12 des Gesetzesdekrets 36/2023

  • Geeignete Bankreferenzen;
  • Positives Reinvermögen im Falle von Aktiengesellschaften;
  • Geeignete technisches Management;
  • Technisches Personal, im Falle einer Bescheinigung für „Planungs- und Bauleistungen“;
  • Angemessene technische Ausstattung;
  • Angemessener durchschnittlicher jährlicher Personalbestand.
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Qualitätszertifizierung

  • Um sich für eine Einstufung gleich oder höher als III – Euro 1.033.000,00 zu qualifizieren, müssen die Unternehmen über eine Zertifizierung ihres Qualitätssystems verfügen.
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Die Anforderungen an die durchgeführten Arbeiten und die Spitzenleistungen werden bei der dreijährlichen Prüfung nicht überprüft.