Die Kategorie OG9 wird im italienischen Vergaberecht als allgemeine Baukategorie für „Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie“ definiert. Sie umfasst im Kern die Errichtung, Instandhaltung oder Erneuerung sämtlicher punktueller Anlagen zur Stromproduktion – einschließlich baulicher Komponenten und aller notwendigen Neben- und Zusatzsysteme. Dazu zählen unter anderem thermoelektrische Kraftwerke, Wasserkraftwerke, Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Biomassekraftwerke, also sämtliche Arten von Elektrizitätswerken.

Leistungsbeschreibung (Declaratoria):
Die Kategorie bezieht sich auf die Errichtung, Instandhaltung und Modernisierung aller punktuellen Infrastrukturen, die für die Erzeugung elektrischer Energie erforderlich sind – einschließlich sämtlicher zugehöriger Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie ergänzender oder unterstützender Anlagen, sowohl einzelner Bauwerke als auch vernetzter Systeme. Eingeschlossen sind alle elektromechanischen, elektrischen, nachrichtentechnischen und elektronischen Einrichtungen, die für Betrieb, Steuerung, Information, Sicherheit und Unterstützung notwendig sind. Die Kategorie umfasst sowohl Wasserkraftwerke als auch Kraftwerke, die mit jeglicher Art von Brennstoff betrieben werden.