SOA-Kategorie OG7
OG7 - Barca e molo

SOA-Kategorie OG7

Qualifikation für maritime Bauwerke, Baggerungen und Küstenschutzinfrastrukturen

Die Kategorie OG7 im SOA-Zertifizierungssystem umfasst maritime Bauarbeiten und Baggermaßnahmen – zentrale Infrastrukturen für Häfen, Küstengebiete und wasserbezogene Logistik. Diese Projekte sind hochkomplex und erfordern Kenntnisse in Küsten- und Hafeningenieurwesen, Geotechnik sowie den Einsatz spezialisierter Ausrüstung. OG7 ist daher eine strategische Qualifikation für Unternehmen, die im Hafenbetrieb, im Küstenschutz und im maritimen Tiefbau tätig sind, und bescheinigt deren technische und organisatorische Eignung für hochwertige, großskalige öffentliche Arbeiten.

OG7

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Häfen, molebauten und küstenschutz als kern von OG7

Die Kategorie OG7 umfasst alle maritimen und hafenbezogenen Arbeiten, die für Küsteninfrastruktur, Hafenanlagen und schiffbare Becken notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Gewerbliche Hafeninfrastrukturen: Bau und Erweiterung von Handelshäfen, Liegeplätzen, ausgerüsteten Kaianlagen, Logistikplattformen und Wellenbrechern. Typische Beispiele sind Containerterminals mit gebaggerten Hafenbecken für Schiffe mit großem Tiefgang.
  • Touristische Marinas und nautische Infrastrukturen: Jachthäfen, Schwimmstege, Molen und Passagierterminals. Auch Marinebasen und Werften fallen unter OG7.
  • Küstenschutzmaßnahmen: Schutz von Küstenlinien mittels Wellenbrechern, Buhnen und anderer Bauwerke zur Energieabsorption und Erosionsvermeidung.
  • Baggerarbeiten und maritime Becken: Ausbaggerung von Meeres- oder Hafenböden zur Herstellung oder Aufrechterhaltung ausreichender Wassertiefen sowie der Bau von Trockendocks, Hafenbecken oder Erweiterungsflächen.
  • Unterwasserleitungen und Bauwerke: Installation von Unterwasser-Aquädukten, Gasleitungen, Einleitungsbauwerken und anderen Strukturen in Meeres-, Lagunen- oder Seebereichen.

Ergänzende SOA-kategorien, die mit OG7 integriert werden

OG7-Arbeiten werden häufig mit anderen Kategorien kombiniert, vor allem in komplexen maritimen Projekten, bei denen Bauwerke, Leitungsnetze und spezialisierte Ausrüstung ineinandergreifen:

  • OG6 – Wasser- und Versorgungsnetze: OG6 deckt landseitige Leitungsnetze für Wasser oder Gas ab, während OG7 punktförmige Bauwerke im maritimen Umfeld umfasst. Bei Projekten mit Land-Meer-Verbindungen (z. B. Meereseinleitungen) sind beide erforderlich: OG6 an Land, OG7 im Meer.
  • OG8 – Fluss- und hydraulische Schutzarbeiten: OG8 gilt für Fluss- und Binnenwasserbau, OG7 für maritime und küstennahe Bereiche. In Übergangszonen wie Mündungsgebieten oder Lagunen können beide gelten.
  • OS21 – Spezialtiefbau: häufig in OG7-Ausschreibungen erforderlich, insbesondere für Pfahlgründungen, Schlitzwände, Ankerungen oder Jet-Grouting.
  • OS32 – Holzbauten: relevant für große Holzstege und Gehwege in touristischen Marinas.
  • Weitere integrierte Kategorien: OG1 (Hafen- und Servicegebäude), OG3 (interne Straßenarbeiten), OS30 (elektrische Anlagen), OG11 (integrierte technische Systeme).

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FAQ

FAQ
SOA-Kategorie OG7

Was ist die offizielle “deklaratorische” Beschreibung von OG7?

OG7 umfasst den Bau, die Instandhaltung und die Sanierung maritimer und hafenbezogener Werke: Häfen, Piere, Molen, Küstenschutzbauten, Unterwasserleitungen und Baggerarbeiten.

Amtliche Deklaratorie:
OG7 betrifft den Bau, die Instandhaltung oder die Sanierung punktförmiger Bauwerke – ausgeführt in Süß- oder Salzwasser – die als Terminals für Wasserverkehr oder als Küstenschutzstrukturen dienen. Diese Arbeiten umfassen alle zugehörigen, ergänzenden oder Nebenbauwerke, sowohl punktförmig als auch netzgebunden, sowie alle elektromechanischen, elektrischen, telefonischen und elektronischen Systeme, die für ordnungsgemäßen Gebrauch, Betrieb, Information, Sicherheit und Nutzerunterstützung erforderlich sind.

Worin unterscheidet sich OG7 von OG6?

OG6 deckt landbasierte hydraulische Netze ab – Aquädukte, Gasleitungen und Kanalisationssysteme –, während OG7 maritime, punktförmige Bauwerke wie Häfen, Molen und Unterwasserleitungen umfasst.

Kurz gesagt:

  • OG6 = „leitungsgebundene Netze an Land“
  • OG7 = „maritime und küstenbezogene Infrastrukturen“
Gehören touristische Häfen und private Marinas zu OG7?

Ja. Marinas, Schwimmstege und Jachthafenmolen fallen unter OG7, auch wenn sie von privaten Auftraggebern gebaut werden.

Kann OG7 mit anderen SOA-Kategorien kombiniert werden?

Ja. Häufige Kombinationen sind OG6 (Leitungsnetze), OG8 (Flussbau), OS21 (Spezialgründungen), OS30 (elektrische Anlagen) und OG1 (Hafengebäude).

OG7 ist eine strategische Kategorie für die Wettbewerbsfähigkeit und Infrastrukturentwicklung eines Landes: Sie ermöglicht den Bau moderner Hafenanlagen, Küstenschutzmaßnahmen und die Stärkung maritimer Verbindungen zu globalen Handelsrouten.
Für Unternehmen im maritimen Bausektor ist die SOA-Qualifikation OG7 unerlässlich – nicht nur verpflichtend für öffentliche Ausschreibungen, sondern auch ein starkes Signal technischer Kompetenz und Zuverlässigkeit in anspruchsvollen maritimen Umgebungen.

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