SOA-Kategorie OG2
Qualifikation für die Restaurierung und Instandhaltung geschützter Kulturgüter
ANFORDERUNGEN DER KATEGORIE OG2
- Technischer Umfang: Der Gesamtwert der ausgeführten Arbeiten muss mindestens 70 % der beantragten Klassifizierungsstufe entsprechen. Es besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Einzelauftrags („lavoro di punta“).
- Dokumentation: Öffentliche oder private CEL (Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung), ausgestellt von der Auftraggeberseite und der Bauleitung, mit formeller Bestätigung der Soprintendenza zur ordnungsgemäßen Durchführung.
- Berufliche Kontinuität: Unternehmen können Arbeiten ohne zeitliche Begrenzung anrechnen lassen, sofern sie die kontinuierliche Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung oder die unveränderte technische Leitung nachweisen.
- Anforderungen an den Technischen Direktor: Eingetragener Architekt oder Absolvent eines Masterstudiums in Denkmalpflege/Kulturgutschutz mit mindestens 2 Jahren dokumentierter Berufserfahrung.

Historische Gebäude und Museen: Was OG2 ermöglicht
Technische Eignung und OG2-Zertifizierung
Für die Beantragung der Kategorie OG2 muss ein Unternehmen nachweisen:
- Einen geeigneten Technischen Direktor, der auch der Eigentümer sein kann.
- Ausgeführte Arbeiten im Wert von mindestens 70 % der beantragten Klassifizierungsstufe – ohne dass ein Großauftrag erforderlich ist.
Anforderungen an den Technischen Direktor für OG2
Der Technische Direktor muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Architekt, eingetragen in Sektion A der Berufskammer, ODER
- Inhaber eines Masterabschlusses in Kulturgutschutz bzw. Denkmalpflege.
In beiden Fällen sind mindestens 2 Jahre dokumentierte Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung erforderlich.
Bereits am 1. März 2000 tätige Technische Direktoren können ihre Rolle weiterhin ausüben.
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung (CEL) für OG2: Anforderungen und Gültigkeit
CEL-Anforderungen
Für OG2 – Restaurierung und Erhaltung von Kulturgütern – müssen CELs:
- Eine Bestätigung der Denkmalschutzbehörde enthalten, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
- Auch als Subunternehmer ausgeführte Arbeiten berücksichtigen, sofern das Unternehmen die Leistungen selbst erbracht hat.
Gültigkeit der CELs
CELs haben in OG2 keine Ablaufzeit, sofern:
- das Unternehmen seine operative Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung fortführt, ODER
- der Technische Direktor unverändert bleibt.

FAQ
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