SOA-Kategorie OG2
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SOA-Kategorie OG2

Qualifikation für die Restaurierung und Instandhaltung geschützter Kulturgüter

ANFORDERUNGEN DER KATEGORIE OG2

  • Technischer Umfang: Der Gesamtwert der ausgeführten Arbeiten muss mindestens 70 % der beantragten Klassifizierungsstufe entsprechen. Es besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Einzelauftrags („lavoro di punta“).
  • Dokumentation: Öffentliche oder private CEL (Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung), ausgestellt von der Auftraggeberseite und der Bauleitung, mit formeller Bestätigung der Soprintendenza zur ordnungsgemäßen Durchführung.
  • Berufliche Kontinuität: Unternehmen können Arbeiten ohne zeitliche Begrenzung anrechnen lassen, sofern sie die kontinuierliche Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung oder die unveränderte technische Leitung nachweisen.
  • Anforderungen an den Technischen Direktor: Eingetragener Architekt oder Absolvent eines Masterstudiums in Denkmalpflege/Kulturgutschutz mit mindestens 2 Jahren dokumentierter Berufserfahrung.
OG2

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Historische Gebäude und Museen: Was OG2 ermöglicht

Technische Eignung und OG2-Zertifizierung
Für die Beantragung der Kategorie OG2 muss ein Unternehmen nachweisen:

  • Einen geeigneten Technischen Direktor, der auch der Eigentümer sein kann.
  • Ausgeführte Arbeiten im Wert von mindestens 70 % der beantragten Klassifizierungsstufe – ohne dass ein Großauftrag erforderlich ist.

Anforderungen an den Technischen Direktor für OG2
Der Technische Direktor muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Architekt, eingetragen in Sektion A der Berufskammer, ODER
  • Inhaber eines Masterabschlusses in Kulturgutschutz bzw. Denkmalpflege.

In beiden Fällen sind mindestens 2 Jahre dokumentierte Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung erforderlich.
Bereits am 1. März 2000 tätige Technische Direktoren können ihre Rolle weiterhin ausüben.

Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung (CEL) für OG2: Anforderungen und Gültigkeit

CEL-Anforderungen
Für OG2 – Restaurierung und Erhaltung von Kulturgütern – müssen CELs:

  • Eine Bestätigung der Denkmalschutzbehörde enthalten, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
  • Auch als Subunternehmer ausgeführte Arbeiten berücksichtigen, sofern das Unternehmen die Leistungen selbst erbracht hat.

Gültigkeit der CELs
CELs haben in OG2 keine Ablaufzeit, sofern:

  • das Unternehmen seine operative Tätigkeit im Bereich der Kulturgüterrestaurierung fortführt, ODER
  • der Technische Direktor unverändert bleibt.

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FAQ

FAQ
SOA-Kategorie OG2

Was ist die offizielle „deklaratorische“ Beschreibung von OG2?

Deklaratorischer Text (amtliche Formulierung):
OG2 umfasst einen koordinierten Satz spezialisierter Tätigkeiten zur Restaurierung, Erhaltung, Konsolidierung, Umgestaltung, Modernisierung, Reparatur oder Instandhaltung von Gebäuden, die unter den Schutz der Kultur- und Umweltgesetzgebung fallen. Ebenfalls eingeschlossen sind elektromechanische, elektrische, telefonische und elektronische Anlagen, jegliche Art von Ausbauelementen sowie verbundene, ergänzende und Zubehörarbeiten.

Können Subunternehmerleistungen für OG2 oder OS2A/B angerechnet werden?
  • JA, wenn das Unternehmen die Restaurierungsarbeiten selbst ausgeführt hat.
  • NEIN, wenn das Unternehmen Hauptauftragnehmer war, die Arbeiten jedoch an Dritte vergeben hat.
Können Arbeiten an privaten Kulturgütern für OG2/OS2A/OS2B/OS25 angerechnet werden?
  • JA, wenn das Objekt unter Teil II des Gesetzesdekrets 42/2004 geschützt ist und die Arbeiten von der Soprintendenza genehmigt und überwacht wurden.
  • Arbeiten, die nur landschaftlich geschützt sind (Teil III des D.Lgs. 42/2004), sind NICHT gültig.

CELs müssen eine Bestätigung der Denkmalschutzbehörde zur ordnungsgemäßen Ausführung enthalten.

Können mehrere kleinere Arbeiten kombiniert werden, um die 70%-Anforderung zu erfüllen?

JA. OG2 erlaubt die Aggregation von Arbeiten bis zum Erreichen der erforderlichen 70 %. Es besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Einzelauftrags.

Haben CELs der Kulturgüterkategorien unbegrenzte Gültigkeit?

JA, aber nur wenn:

  • das Unternehmen ununterbrochen in OG2/OS2A/OS2B/OS25 tätig bleibt, ODER
  • der Technische Direktor unverändert bleibt.
Führt der Ruhestand des Technischen Direktors zum Verlust der Qualifikation?

NEIN, sofern ein geeigneter Ersatz benannt wird.
Bleibt der ausgeschiedene Direktor über einen freien Dienstvertrag tätig, kann er die Rolle beibehalten.
Die SOA muss rechtzeitig informiert werden.

Werden CELs ungültig, wenn der Technische Direktor wechselt?

NEIN. Solange die Arbeiten vom Unternehmen ausgeführt wurden, bleiben die CELs innerhalb des 15-Jahres-Beurteilungszeitraums gültig.

Kann der Technische Direktor während der SOA-Erneuerung gewechselt werden?

JA, sofern der neue Direktor vor Ausstellung der neuen Zertifizierung formal eingesetzt wird und die SOA seine Qualifikation prüft.

Müssen CELs immer die Genehmigung der Soprintendenza enthalten?

JA. Ohne formelle Genehmigung über die ordnungsgemäße Ausführung sind CELs für die SOA nicht gültig.

Kann ein Unternehmen OG2 zusammen mit OS2A/OS2B beantragen?

JA, sofern die spezifischen Anforderungen (Arbeiten, Direktion, Personal) für jede Kategorie eigenständig erfüllt sind.
⚠ Arbeiten einer Kategorie können nicht zur Qualifikation einer anderen verwendet werden.

Sind OG2, OS2A/OS2B und OS25 kumulativ?

NEIN. Jede Kategorie ist eigenständig und wird separat zertifiziert.

Kann ein Unternehmen OG2 ohne Architekt als Technischen Direktor erhalten?

JA, wenn dieser einen Masterabschluss in Kulturgutschutz besitzt.
Ebenso, wenn der Direktor die Funktion bereits vor dem 1. März 2000 ausübte.

Zählen einfache Wartungsarbeiten (Reinigung, kleine Reparaturen) für OG2?
  • JA, aber nur wenn sie an geschützten Objekten unter Aufsicht der Soprintendenza ausgeführt wurden und eine CEL dies bestätigt.
  • Nicht geschützte Routinearbeiten zählen NICHT.
Kann ein OG2-Geschäftsbereich nach einer Unternehmensübertragung erhalten bleiben?

JA, sofern auch der Technische Direktor übertragen wird und mindestens 3 Jahre im neuen Unternehmen verbleibt.

OG2 bildet den Kern der architektonischen Restaurierung: Schutz, Methodik und vollständige Dokumentationsnachweise. Es verlangt einen qualifizierten Technischen Direktor, CELs mit Genehmigung der Soprintendenza und nachweisbare Erfahrung – ein strategischer Vorteil für Unternehmen, die an Italiens wertvollsten Kulturgütern arbeiten.

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